Allgemeine Geschäftsbedingungen
Boardinghouse bed & butter Tecklenburger Str. 40, 49205 Hasbergen
§ 1 Geltungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen dem Boardinghouse bed & butter und dem Gast abgeschlossen werden.
- Diese AGB´s wurden vom Gast im Rahmen einer Reservierung über das Internet akzeptiert, bei Vertragsabschluss vor Ort wurden dem Gast die AGB´s ausgehändigt.
- Diese AGB´s gelten auch für alle weiteren, für den Gast, erbrachten Lieferungen und Leistungen des Boardinghouse bed & butter.
- Die Gestattung der Nutzung durch einen Dritten oder/und die Nutzung zu einem anderen als den vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
- Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, Vertragspartner
- Der Vertrag kommt durch Annahme (Bestätigung) der vom Gast oder Besteller vorgenommenen Reservierung durch das Boardinghouse bed & butter zustande; ansonsten durch Unterzeichnung des Vertrages durch Boardinghouse bed & butter.
- Vertragspartner sind das Boardinghouse bed & butter und der Gast. Hat ein Dritter (Besteller) für den Gast bestellt, haftet er dem Boardinghouse bed & butter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Boardinghouse bed & butter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
§ 3 Preise/Zahlungen/Aufrechnung
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Boardinghouse bed & butter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann Boardinghouse bed & butter den vertraglich vereinbarten Preis dem aktuellen Preis angemessen anpassen, höchstens jedoch um 15% anheben.
- Die Zahlung des Nutzungsentgelts ist nach Vertragsabschluss sofort fällig.
- Sollte der Gast zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen und die Kosten den Betrag von 100 Euro übersteigen, so ist Boardinghouse bed & butter berechtigt, Abrechnungen zu erstellen.
- Rechnungen des Boardinghouse bed & butter sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.
- Boardinghouse bed & butter ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Boardinghouse bed & butter aufrechnen oder mindern.
§ 4 Apartmentbereitstellung, Übergabe und Rückgabe
- Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.
- Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Anreisetag sind die Apartments dem Boardinghouse bed & butter spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Boardinghouse bed & butter über den ihm dadruch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Dem Gast steht es frei, Boardinghouse bed & butter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
- Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Boardinghouse bed & butter ist berechtigt insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Apartment zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.
- Die Gäste sind verpflichtet mit einem Beauftragten des Boardinghouse bed & butter eine Apartmentabnahme und -übergabe am Tag der Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die Feststellungen des Boardinghouse bed & butter über den Zustand des überlassenen Objekts am Tage der Abreise als verbindlich.
§ 5 Rücktritt/Storno des Gastes
Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich, sobald sie durch Boardinghouse bed & butter bestätigt sind. Für eine Stornierung von reservierten Apartments und/oder Leistungen durch den Gast gelten die nachfolgend genannten Bedingungen.
- Für Stornierungen durch den Gast bis 14 Tage vor vereinbarten Leistungsbeginn 1. (geplanter Anreise) wird eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro ab Stornierung fällig.
- Im Falle einer späteren Stornierung oder bei Nichtanreise des Gastes werden 100 % des Logispreises des Leistungszeitraums als Stornogebühr berechnet, jedoch nicht mehr als einen Monatspreis.
§ 6 Rücktritt / Kündigung seitens des Boardinghouse bed & butter
- Wurde ein Rücktrittsrecht des Gastes schriftlich vereinbart und fragen andere Gäste die Apartments an, ist das Boardinghouse bed & butter seinerseits berechtigt innerhalb der dem Gast eingeräumten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Gast ein auf schriftliche Rückfrage vom Boardinghouse bed & butter nicht binnen 3 Tage nach Zugang dieser schriftlichen Rückfrage auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.
- Boardinghouse bed & butter ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn - höhere Gewalt oder andere von Boardinghouse bed & butter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Boardinghouse bed & butter gesetzten Nachfrist von 5 Tagen mit dem Hinweis auf eine drohende fristlose Kündigung nicht geleistet wurde; - sich der Gast mit der Bezahlung einer Rechnung über die Logiskosten länger als 7 Tage in Verzug befindet; - Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder des Zwecks der Anmietung, gebucht wurden; - die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit anderer Gäste oder Mitarbeiter des Hauses, einen reibungslosen Geschäftsbetrieb oder das Ansehen des Boardinghouse bed & butter in der Öffentlichkeit gefährdet ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Boardinghouse bed & butter zuzurechnen ist;
- Die Kündigung bedarf der Schriftform 4. Bei berechtigter Kündigung durch Boardinghouse bed & butter hat der Gast keinen Anspruch auf Schadenersatz.
§ 7 Haftung des Gastes
- Für Verluste und Beschädigungen an Gegenständen innerhalb des bestellten Apartments und am Apartment, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich von Boardinghouse bed & butter oder ist nachweislich durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadenersatz leistet.
- Soweit Boardinghouse bed & butter für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes: er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt Boardinghouse bed & butter von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
- Im Boardinghouse bed & butter sind jegliche Art von Haustieren verboten. Sollte ein Gast oder einer seiner Begleiter ein oder mehrere Haustier/e jmit in die Unterkunft nehmen, behält sich das Boardinghouse das Recht vor, zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von 150,00 Euro zu berechnen. Sollte es wegen Haustiere zu Schäden und/oder Betriebsausfällen kommen (z.B. Zimmer vorübergehend nicht vermietbar), werden diese Schäden/Betriebsausfälle in voller Höhe berechnet.
- Das Rauchen ist im gesamten Boardinghouse verboten. Sollte ein Gast oder einer seiner Begleiter in den Räumlichkeiten rauchen, behält sich das Boardinghouse bed & butter das Recht vor, zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von 150,00 Euro zu berechnen. Sollte es wegen des Rauchens zu Schäden und/oder Betriebsausfällen kommen (z.B. Zimmer vorübergehend nicht vermietbar), werden diese Schäden/Betriebsausfälle in voller Höhe berechnet.
§ 8 Haftung des Boardinghouse bed & butter
- Boardinghouse bed & butter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Bordinghouse bed & butter zurückzuführen sind. Bei Störungen oder Mängel ist der Gast verpflichtet, diese unverzüglich Boardinghosue bed & butter anzuzeigen. Boardinghouse bed & butter wird bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet Boardinghouse bed & butter dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung der Beschädigung unverzüglich Boardinghouse bed & butter Anzeige macht (§ 703 BGB).
- Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Boardinghouse bed & butter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungshilfen von Boardinghouse bed & butter.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages, der Antragannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Boardinghouse bed & butter.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Boardinghouse bed & butter. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Boardinghouse bed & butter als ausdrücklich vereinbart.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.